Seit dem 28. Juni 2025 ist eine bedienbare Website keine Kür mehr, sondern Gesetz. Wer 2026 noch glaubt, Barrierefreiheit sei ein Nice-to-have für Behörden, verwechselt Pflicht mit Kosmetik — und riskiert bis zu 100.000 Euro.
Ein Stuttgarter Onlineshop, ordentlich gemacht, sauberes Design. Nur: Der Bestell-Button lässt sich per Tastatur nicht erreichen, die Kontraste sind zu schwach, und der Screenreader liest den Warenkorb als Zahlensalat vor. Für einen sehbehinderten Kunden endet der Einkauf damit, bevor er beginnt. Was gestern ein Schönheitsfehler war, ist seit dem 28. Juni 2025 ein Rechtsverstoß — mit Ansage.
Stichtag: Seit diesem Tag gilt das BFSG für betroffene Websites und digitale Dienste.
Höchstbußgeld für schwere Verstöße nach § 37 BFSG.
Bußgeld-Höchstsatz für die übrigen Ordnungswidrigkeiten nach § 37 BFSG.
Quellen: [Gesetze im Internet – BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/BJNR297010021.html) (2021) · [Gesetze im Internet – § 37 BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__37.html) (2025).
Was das BFSG von Ihrer Website verlangt
Erst verstehen, was hinter dem Wortungetüm steckt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 — den European Accessibility Act — in deutsches Recht um. Kern für Websites: Sie müssen so gebaut sein, dass Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sie ohne fremde Hilfe bedienen können. Betroffen sind vor allem Onlineshops, Buchungs- und Banking-Dienste sowie Websites, über die Verträge abgeschlossen werden. Wer nur eine reine Info-Visitenkarte betreibt, prüft seinen konkreten Fall am besten mit einem Fachmann — die Grenze verläuft entlang der angebotenen Dienstleistung, nicht entlang des Bauchgefühls.
Technisch ist die Latte klar definiert und keineswegs uferlos: Für Websites gilt die Norm EN 301 549, die auf die Konformitätsstufen A und AA der WCAG 2.1 verweist. Übersetzt heißt das: ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, saubere Überschriften-Struktur und Formulare, die ein Screenreader korrekt vorliest. Das sind keine exotischen Sonderwünsche — es ist gute Handwerksarbeit, die viele Agenturen bislang schlicht übersprungen haben. Genau hier setzt unsere Webdesign-Leistung an: barrierefrei von Grund auf, nicht nachträglich drübergepinselt.
Wer betroffen ist — und wer aufatmen darf
Nicht jeder muss zittern. Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz von den BFSG-Pflichten ausgenommen. Wichtig: Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Der Handwerksbetrieb mit acht Mitarbeitern und einer schlichten Info-Seite ist meist raus. Der Stuttgarter Mittelständler mit 40 Leuten und einem Onlineshop ist mittendrin — und zwar seit über einem Jahr.
Quelle: [Gesetze im Internet – § 37 BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__37.html) (2025).
Dass das Thema kein juristisches Randphänomen ist, zeigt schon der Blick in die Kammer-Praxis: Auch die IHK München (2025) führt das BFSG als eigenes Ratgeberthema unter Recht und fairem Wettbewerb. Wenn die Kammern es auf die Agenda setzen, ist es in der Realität der Unternehmen angekommen — nicht nur im Gesetzblatt.
In vier Schritten BFSG-konform
Bestandsaufnahme. Zürst der ehrliche Blick: Wo scheitert Ihre Website heute? Kontraste, Tastaturbedienung, Screenreader-Test, Formulare, Videos ohne Untertitel. Ein strukturiertes Audit legt die Baustellen offen — priorisiert nach Risiko, nicht nach Optik.
Reparieren, wo es zählt. Die schweren Verstöße zürst: Kaufabschluss, Kontakt, Login. Genau die Stellen, an denen ein blockierter Nutzer zum verlorenen Kunden — und zum Bußgeldfall — wird. Vieles davon ist saubere Code-Arbeit, kein Redesign.
Dokumentieren. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit gehört auf die Website. Sie zeigt Kunden und Prüfern, dass Sie das Thema ernst nehmen, und benennt transparent, woran noch gearbeitet wird.
Barrierefrei bleiben. Jede neue Seite, jedes neue Feature muss die Norm halten. Barrierefreiheit ist kein Projekt mit Enddatum, sondern eine Bauweise. Wer sie einmal im Team verankert hat, produziert sie ab da automatisch mit.
Der angenehme Nebeneffekt, den kaum jemand auf dem Zettel hat: Barrierefreiheit und Sichtbarkeit gehen Hand in Hand. Saubere Struktur, Alternativtexte und klare Semantik sind genau das, was auch Suchmaschinen belohnen. Sie erfüllen also nicht nur eine Pflicht, Sie verbessern Ihre Auffindbarkeit gleich mit. Wie sich das in der Praxis anfühlt, zeigen unsere Referenzen aus dem Raum Stuttgart und der Region.
Fazit
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 scharf geschaltet — und die Frist, die man hätte abwarten können, ist längst verstrichen. Für betroffene Unternehmen in Stuttgart heißt das: nicht abwarten, sondern die eigene Website ehrlich prüfen. Der Aufwand ist überschaubar, das Risiko mit bis zu 100.000 Euro nicht. Und wer es sauber löst, bekommt eine Website, die mehr Menschen bedienen können, die schneller lädt und die Google besser findet. Pflicht, die sich rechnet — so sieht es selten aus.
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